gulizar
16.02.2006, 21:03
Aus: Der Buchstabe Ta
XXXVIII. (38)Du frommer Mann, verlästre nicht die Trinker,
Man schreibt die fremden Sünden nicht auf dich.
Ich sey nun böse oder gut. Sey ruhig,
Ein jeder erntet ein, was er gesät.
Auf Gottes Gnade laß mich nicht verzweifeln,
Was weißt du, wer verdammt, wer selig wird?
Es liebt den Freund, der Nüchterne und Trunkne,
Moscheen und Kirchen sind der Liebe Haus.
Nicht ich allein fiel aus der Reinheits Zelle,
Mein Vater schon verlor das Paradies.
Den Kopf hab' ich der Schenke übergeben,
Versteht's der Neider nicht, sag': neig' den Kopf.
Schön ist das Paradies! Doch du genieße
Der Weide Schatten, und den Rain der Flur.
Verlaß dich nicht auf fromme Thaten, weißt du,
Was dir des Buches Feder einstens schrieb.
Am Todestag Hafis! Das Glas zum Munde
Dann fahrest du vom Mund zum Himmel auf.
Ist deine Neigung dies, o schöne Neigung!
Ist dieses dein Gebrauch, o guter Brauch!
Diese Oder ist eine Apologie wider die Beschuldigungen von Irreligion und Ketzerey, wozu Hafisens freye Lebensart häufigen Stoff gab. Der Geist der Duldung und Nachsicht wird empfohlen. Jeder gehe seinen Weg, ohne sich um den andern zu bekümmern, sagt der Dichter; ich kann nicht anders handeln, als ich handle, von Ewigkeit her war so meine Bestimmung.
Hafis
(d.h. Bewahrer, der Ehrenname für diejenigen, die den Koran auswendig beherrschen), lebte von 1326 bis 1390 in Schiras. Er gilt als der größte Dichter Persiens. In seinen Liedern und Gedichten verherrlichte er nicht nur Allah und den Koran, er besang in den feurigsten Tönen die Schönheit der Natur, die Liebe zu Frauen und Knaben, zu Wein, Schenken, Gesang und Tanz - und er spottete mit loser Zunge über die Buchstabenfrommen, die ihn wegen seiner "lästerlichen Reden" und Gedichte wegen Ketzerei und Gotteslästerung verfolgten. Der Sufi und "heilige Narr", "die mystische Zunge des Unsichtbaren", "die Rose von Schiras" - auch unter diesen Beinamen ist er bekannt. Goethe nennt ihn den "heiligen Hafis". Ein Heiliger, der das Leben in seiner ganzen Fülle und Sinnlichkeit liebte und genauso sinnlich in seinen Gedichten pries.
Noch im 16. Jahrhundert wurde der berühmte Richter Ebusuud zu einem Gutachten (Fatwa) wegen Gotteslästerei in den Hafisschen Gedichten aufgefordert. Aber auch er war bezwungen von der Schönheit, Leichtigkeit und Reinheit der Hafisschen Verse. In seinem Rechtsgutachten entschied er weiser als manch Heutiger: Er sprach folgende Fatwa:
"Die Gedichte Hafisens enthalten viele ausgemachte und unumstößliche Wahrheiten, aber hie und da finden sich auch Kleinigkeiten, die wirklich außer den Grenzen des Gesetzes liegen. Das sicherste ist, diese Verse wohl voneinander zu unterscheiden, Schlangengift nicht für Theriak (http://www.yinyang-verlag.de/theriak.htm) anzunehmen, sich nur der reinen Wollust guter Handlungen zu überlassen, und vor jener, welche ewige Pein nach sich zieht, zu verwahren. Dies schrieb der arme Ebusund, dem Gott seine Sünden verzeihen wolle."
(aus der Vorrede zum "Diwan" des Hafis in der Übersetzung von Josef von Hammer-Purgstall, erste deutsche Gesamtausgabe 1812/1813.)
XXXVIII. (38)Du frommer Mann, verlästre nicht die Trinker,
Man schreibt die fremden Sünden nicht auf dich.
Ich sey nun böse oder gut. Sey ruhig,
Ein jeder erntet ein, was er gesät.
Auf Gottes Gnade laß mich nicht verzweifeln,
Was weißt du, wer verdammt, wer selig wird?
Es liebt den Freund, der Nüchterne und Trunkne,
Moscheen und Kirchen sind der Liebe Haus.
Nicht ich allein fiel aus der Reinheits Zelle,
Mein Vater schon verlor das Paradies.
Den Kopf hab' ich der Schenke übergeben,
Versteht's der Neider nicht, sag': neig' den Kopf.
Schön ist das Paradies! Doch du genieße
Der Weide Schatten, und den Rain der Flur.
Verlaß dich nicht auf fromme Thaten, weißt du,
Was dir des Buches Feder einstens schrieb.
Am Todestag Hafis! Das Glas zum Munde
Dann fahrest du vom Mund zum Himmel auf.
Ist deine Neigung dies, o schöne Neigung!
Ist dieses dein Gebrauch, o guter Brauch!
Diese Oder ist eine Apologie wider die Beschuldigungen von Irreligion und Ketzerey, wozu Hafisens freye Lebensart häufigen Stoff gab. Der Geist der Duldung und Nachsicht wird empfohlen. Jeder gehe seinen Weg, ohne sich um den andern zu bekümmern, sagt der Dichter; ich kann nicht anders handeln, als ich handle, von Ewigkeit her war so meine Bestimmung.
Hafis
(d.h. Bewahrer, der Ehrenname für diejenigen, die den Koran auswendig beherrschen), lebte von 1326 bis 1390 in Schiras. Er gilt als der größte Dichter Persiens. In seinen Liedern und Gedichten verherrlichte er nicht nur Allah und den Koran, er besang in den feurigsten Tönen die Schönheit der Natur, die Liebe zu Frauen und Knaben, zu Wein, Schenken, Gesang und Tanz - und er spottete mit loser Zunge über die Buchstabenfrommen, die ihn wegen seiner "lästerlichen Reden" und Gedichte wegen Ketzerei und Gotteslästerung verfolgten. Der Sufi und "heilige Narr", "die mystische Zunge des Unsichtbaren", "die Rose von Schiras" - auch unter diesen Beinamen ist er bekannt. Goethe nennt ihn den "heiligen Hafis". Ein Heiliger, der das Leben in seiner ganzen Fülle und Sinnlichkeit liebte und genauso sinnlich in seinen Gedichten pries.
Noch im 16. Jahrhundert wurde der berühmte Richter Ebusuud zu einem Gutachten (Fatwa) wegen Gotteslästerei in den Hafisschen Gedichten aufgefordert. Aber auch er war bezwungen von der Schönheit, Leichtigkeit und Reinheit der Hafisschen Verse. In seinem Rechtsgutachten entschied er weiser als manch Heutiger: Er sprach folgende Fatwa:
"Die Gedichte Hafisens enthalten viele ausgemachte und unumstößliche Wahrheiten, aber hie und da finden sich auch Kleinigkeiten, die wirklich außer den Grenzen des Gesetzes liegen. Das sicherste ist, diese Verse wohl voneinander zu unterscheiden, Schlangengift nicht für Theriak (http://www.yinyang-verlag.de/theriak.htm) anzunehmen, sich nur der reinen Wollust guter Handlungen zu überlassen, und vor jener, welche ewige Pein nach sich zieht, zu verwahren. Dies schrieb der arme Ebusund, dem Gott seine Sünden verzeihen wolle."
(aus der Vorrede zum "Diwan" des Hafis in der Übersetzung von Josef von Hammer-Purgstall, erste deutsche Gesamtausgabe 1812/1813.)